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Notwendige Versicherungen für Bauherren – Teil II

Ob Bauherrenhaftpflichtversicherung oder Feuerrohbauversicherung, beide Absicherungen sind als Notwendigkeit zu betrachten, wenn der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum werden soll. Doch neben den Kosten für Rechtsstreitigkeiten Rund um den Bau können Bauherren in viele Löcher fallen, die während eines Bauvorhabens entstehen. Welche notwendigen Versicherungen für Bauherren braucht es und welche sind empfehlenswert?

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet, so der Gesetzgeber und die Haftpflichtversicherung für Bauherren ist ebenso die Pflicht, wie eine Feuerversicherung des Rohbaus, wie in Teil I bereits beschrieben. Aber welche Absicherungen gehören zur Kür?

Die Rechtsschutzversicherung

Zwar nicht notwendig, aber für Bauherren und zukünftige Eigenheimbesitzer sinnvoll, denn einige Verträge sind zu schließen und dementsprechend nachfolgende Streitigkeiten zumindest möglich. Entweder das Risiko wird in einen bestehenden Rechtsschutzvertrag gegen Mehrbeitrag aufgenommen, oder eine autarke Bauherren-Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Diese sind meist mit 100.000 Euro Versicherungssumme je Rechtsschutzfall ausreichend ausgestattet und ohne die übliche Wartezeit solcher Vertragsarten eine Überlegung wert.

Achtung bei nachbarschaftlicher Hilfe am Bau

Wer Freunde, Bekannte oder Nachbarn als Helfer am Bau „beschäftigt“, ob entgeltlich, oder für Bockwurst & Bier, muss sich bewusst darüber sein, dass die fleißigen Helfer nicht in den obig benannten Versicherungen mitversichert sind. Der Bauherr ist sogar gesetzlich verpflichtet die Helfer bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft zu melden und dies innerhalb der ersten Woche nach Baubeginn. Denn auch wenn die Krankenversicherung die Kosten eines Unfalles des „Helfers“ bezahlen muss, so steht eben diese Krankenkasse im Nachgang vor dem zuständigen Bauherrn und verlangt die Kosten zurück.

Diebstahlschutz auf der Baustelle

Viele Werte lagern auf der Baustelle. Von Fenstern und Türen, über Kabel und Kupferleitungen, bis zu Baumaschinen. Und das Risiko eines Diebstahles ist auch mit einem Bauzaun relativ groß. Als Bauherr ohne Hausbaufirma lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden Bauleistungsversicherung, die aber nur bereits verbaute Teile schützt.

Tipp: Sofern der Rohbau steht sollte ein Raum des Objektes mit einer verschließbaren Bau-Stahltür und verdeckten Fenstern gesichert werden, in denen man Materialien und Maschinen gesichert abstellen kann. Auch das Aufstellen eines Bauzaunes ist empfehlenswert.

Doch wer haftet für Diebstähle bei beauftragter Hausbaufirma?

Bis vor einigen Jahren musste noch der Bauherr durch die „nebenvertragliche Pflicht“ auch dafür Sorge tragen, dass Materialien und Maschinen der Hausbaufirma entsprechend gesichert waren, so durch eine Abgrenzung der Baustelle. Doch das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied in seinem Urteil vom 31.12.2014 – Az. 1 U 49/14 – dass der Bauunternehmer bis zur Fertigstellung des Gewerkes das Diebstahlrisiko tragen muss. Mit anderen Worten: Bis zur Leistungsabnahme durch den Auftraggeber/Bauherrn obliegt das Diebstahlrisiko bei der Ausführung von Bauleistungsverträgen dem Auftragnehmer/Handwerker.

Das Resümee: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist Pflicht, eine Feuerrohbauversicherung wird ohnehin von der Bank verlangt und als Teil der Wohngebäudeversicherung ebenso eine Pflichtversicherung für Bauherren. Eine Bauleistungsversicherung sowie Rechtsschutz ist zumindest ratsam. Helfer privater Natur am Bau sind gesetzlich bei der Bauberufsgenossenschaft anzumelden.

Und wer schon über die Notwendigkeit von Versicherungen als Bauherr und angehender Eigenheimbesitzer nachdenkt, sollte sich auch mit dem Thema Berufsunfähigkeit und dem Todesfallrisiko auseinandersetzen. Letztlich steigt mit dem Bau eines Hauses bei einer Eigenleistung das Risiko dauerhaft berufsunfähig zu sein und die Absicherung des Todesfallrisikos in Höhe des Kreditvolumens ist ohnehin das Mindestmaß, um sorglos als Immobilienbesitzer in die Zukunft blicken zu können.

Notwendige Versicherungen für Bauherren – Teil I

Wer sich mit dem Bau eines Eigenheimes beschäftigt, sollte sich auch mit den Gefahren auseinandersetzen, die ein Hausbau so mit sich bringen kann. Ob Diebstahl, Unfälle auf der Baustelle oder ein Feuer können den Bauherren nicht nur einfach finanziell schädigen, sondern die Existenz bedrohen. Dabei ist die Menge an notwendigen Versicherungen für Bauherren überschaubar.

Die Kaufverträge sind unterschrieben, beim Notar lief auch alles wie am Schnürchen und schon bald kommt die Baufirma um das Haus im Grünen zu erstellen. Doch viele Eigentümer eines Grundstückes übersehen gerne, das bereits das Eigentum eines Grundstückes seine Gefahren in sich birgt. Wir haben die notwendigen Versicherungen für Bauherren einmal zusammengetragen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die wohl notwendigste Absicherung ist die gegen Ansprüche Dritter. Gemäß BGB, § 823, haftet jeder Bürger mit seinem Eigentum, wenn er anderen einen Schaden zufügt. Und schnell denkt man „na ich habe ja eine Privathaftpflichtversicherung“. Doch Achtung: In der Regel ist der Haftpflichtschutz für Bauherren bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro automatisch mit enthalten, was für kleinere Umbauten ausreichen mag.

Doch wer ein Einfamilienhaus erbaut, beziehungsweise bauen lässt, sollte auf den Schutz einer Bauherrenhaftpflicht keinesfalls verzichten. Letztlich steht man als Bauherr immer im Fokus möglicher Schadenersatzansprüche Fremder, die die Baustelle betreten.

Achtung: Ein Bauschild „Baustelle, betreten verboten“ schützt in letzter Konsequenz nicht und befreit nicht vor gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen!

Doch benötige ich als Bauherr eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wenn ich den Bau des Hauses an einen Bauträger übertrage?

Ja. Denn auch wenn man den Architekten oder die Hausbaufirma mit der Sicherung der Baustelle vertraglich beauftragen kann und auch die Haftungsfrage schriftlich klärt, gilt dies für die direkten Unfallgeschädigten nicht in jedem Fall. Die so genannte „Durchgriffshaftung“ von Schadenersatzansprüchen verpflichtet den Bauherren dazu, die gerechtfertigten Ansprüche befriedigen zu müssen. Ob der Versicherer im Anschluss den Bauträger in Regress nimmt, ist eine andere Geschichte.

Die Beiträge liegen im Schnitt bei 100 bis maximal 200 Euro, je nach Bausumme und Jahr. Die Gefahr, dass Besucher der Baustelle oder gar spielende Kinder auf dem Baugrundstück zu Schaden kommen ist einfach zu hoch und mögliche Schadenersatzansprüche bei Unfällen existenzbedrohend für Bauherren.

Die Feuerrohbauversicherung

Die Gefahr eines Feuers am Bau ist versicherungsmathematisch wahrscheinlicher, als ein Feuer bei einem fertig gestellten Haus, da Baumaschinen, die Verlegung von Stromkabeln und Sägearbeiten ein relatives Risiko darstellen. In den meisten Fällen ist die Feuerrohbauabsicherung in der verbundenen Wohngebäudeversicherung beitragsfrei mitversichert und gilt sechs bis 12 Monate bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Erst nach der Fertigstellung des Hauses sind dann die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel als komplexes Vertragswerk gegeben.

Wichtig: Bei der Fremdfinanzierung wird der Abschluss dieser Versicherung generell vom Kreditinstitut verlangt.

Die Bauleistungsversicherung

Hier scheiden sich die Geister, denn diese Versicherung ist kein Must-have, aber doch empfehlenswert. Diese Versicherung greift dann, wenn aus unvorhergesehenen Gründen Schäden entstehen, so zum Beispiel die Zerstörung des Rohbaus durch ein Unwetter. Auch der einfache Diebstahl von bereits verbauten Materialien, wie Fenster oder Heizanlagen, wären mitversichert. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro liegt der Versicherungsbeitrag bei 250 Euro.

In Teil II wollen wir uns die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung betrachten und die Antwort darauf geben, wer für den Diebstahl auf der Baustelle haftet, der Bauherr oder die Hausbaufirma.

Hürden und Tipps zum Immobilienkauf – Teil II

Ob steigende Immobilienpreise, oder höhere Nebenkosten, peniblere Kreditrichtlinien der Banken oder schlichtweg leer gefegte Immobilienmärkte, die Hürden beim Immobilienkauf sind nicht zu unterschätzen. Aber sie sind keineswegs zu hoch, um sie nicht nehmen zu können und mit den nachfolgenden Tipps wollen wir Argumente liefern, damit der Traum vom Einfamilienhaus im Grünen Realität werden kann. Weiterlesen

Hürden und Tipps zum Immobilienkauf – Teil I

Bevor man in den eigenen Wänden wohnen kann ist vieles zu klären und einige Hürden gilt es zu überwinden. Ob gestiegene Kaufpreise, höhere Nebenkosten oder auch erschwerte Vorschriften bei der Kreditvergabe erleichtern nicht gerade den Weg zum Eigenheim. Wir wollen ein paar Tipps zum Immobilienkauf geben und für Klarheit sorgen, damit der Traum vom Eigenheim Wirklichkeit werden kann. Weiterlesen

Was beim Hausbau mit der Kommune zu klären ist – Teil II

Wer ein Haus baut oder als Immobilieneigentümer An- und Umbauten vornehmen will, muss sich mit den zuständigen Behörden der Kommune auseinandersetzen. Für Baugenehmigungen braucht es viele Unterlagen, aber nicht alle Anbauten sind genehmigungspflichtig. Wer also einen Wintergarten, eine Garage oder Sonnenkollektoren anbauen will, sollte unbedingt vor dem Baubeginn einiges mit der Gemeinde klären. Weiterlesen

Was beim Hausbau mit der Kommune zu klären ist – Teil I

Der zukünftige Bauherr steht nicht nur vor den Fragen der Finanzierung, der Auswahl der Hausbaufirma und welche Inneneinrichtung im neuen Einfamilienhaus passen würde. Im Dunkel liegt oft das Verhältnis zwischen Grundstückseigentümer und der Kommune, der öffentlichen Hand. Erschließungskosten, Straßenbaubeitrag, Nebenkosten und Baugenehmigung sind nur einige der Fragen, auf die wir gerne eine Antwort geben. Weiterlesen

Den Verkaufspreis Ihrer Immobilie richtig kalkulieren – Teil II

Vor dem Verkauf der eigenen Immobilie stellen sich viele Fragen. Vor allem aber, wie hoch der Verkaufspreis am realen Immobilienmarkt sein kann. Dabei sind Fragen zur Lage oder der Bauweise ebenso zu stellen, wie Details zu überprüfen, die den Preis positiv, oder auch negativ beeinflussen können. Mit einer Checkliste kann man auch ohne einen Experten den möglichen Verkaufserlös einschätzen. Weiterlesen

Den Verkaufspreis Ihrer Immobilie richtig kalkulieren – Teil I

Dem Immobilienboom folgend meinen viele Immobilienbesitzer, dass ihr Eigentum weitaus mehr wert sein könnte, als der Markt real hergibt. Den Verkaufspreis richtig einzuschätzen fällt oft schwer. Wir haben die wertmindernden sowie die wertsteigernden Faktoren zusammengetragen und geben Hinweise, worauf man bei der Einschätzung achten sollte, damit man den Verkaufspreis seiner Immobilie richtig kalkuliert. Weiterlesen

Die Immobilienverrentung als zusätzliche Rente – Teil II

Wenn die Vermögenswerte im hart erarbeiteten Einfamilienhaus im Grünen stecken und die Altersrente nicht so hoch ausfällt fragen sich viele, wie man die Immobilie noch halten kann oder auch, ob und wie man seine Altersrente aufbessern kann. Die Immobilienverrentung als Leibrente oder Nießbrauch ist ein Modell, aber nicht das einzige, um einen sorgenfreien Lebensabend genießen zu können. Weiterlesen

Die Immobilienverrentung als zusätzliche Rente – Teil I

Viele Menschen in Deutschland besitzen ein Eigenheim und die meisten wollen auch den Lebensabend darin verbringen. Doch schon beim Kauf fragen sich viele, wie hoch die Rente sein wird und was man tun kann, wenn diese am Ende nicht ausreicht. Die Immobilienverrentung ist da eine recht gute Alternative. Und wie dies funktioniert und welche weiteren Modelle für den gesicherten Lebensabend in Frage kommen, wollen wir in zwei Teilen erläutern. Weiterlesen

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