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Notwendige Versicherungen für Bauherren – Teil II

Ob Bauherrenhaftpflichtversicherung oder Feuerrohbauversicherung, beide Absicherungen sind als Notwendigkeit zu betrachten, wenn der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum werden soll. Doch neben den Kosten für Rechtsstreitigkeiten Rund um den Bau können Bauherren in viele Löcher fallen, die während eines Bauvorhabens entstehen. Welche notwendigen Versicherungen für Bauherren braucht es und welche sind empfehlenswert?

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet, so der Gesetzgeber und die Haftpflichtversicherung für Bauherren ist ebenso die Pflicht, wie eine Feuerversicherung des Rohbaus, wie in Teil I bereits beschrieben. Aber welche Absicherungen gehören zur Kür?

Die Rechtsschutzversicherung

Zwar nicht notwendig, aber für Bauherren und zukünftige Eigenheimbesitzer sinnvoll, denn einige Verträge sind zu schließen und dementsprechend nachfolgende Streitigkeiten zumindest möglich. Entweder das Risiko wird in einen bestehenden Rechtsschutzvertrag gegen Mehrbeitrag aufgenommen, oder eine autarke Bauherren-Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Diese sind meist mit 100.000 Euro Versicherungssumme je Rechtsschutzfall ausreichend ausgestattet und ohne die übliche Wartezeit solcher Vertragsarten eine Überlegung wert.

Achtung bei nachbarschaftlicher Hilfe am Bau

Wer Freunde, Bekannte oder Nachbarn als Helfer am Bau „beschäftigt“, ob entgeltlich, oder für Bockwurst & Bier, muss sich bewusst darüber sein, dass die fleißigen Helfer nicht in den obig benannten Versicherungen mitversichert sind. Der Bauherr ist sogar gesetzlich verpflichtet die Helfer bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft zu melden und dies innerhalb der ersten Woche nach Baubeginn. Denn auch wenn die Krankenversicherung die Kosten eines Unfalles des „Helfers“ bezahlen muss, so steht eben diese Krankenkasse im Nachgang vor dem zuständigen Bauherrn und verlangt die Kosten zurück.

Diebstahlschutz auf der Baustelle

Viele Werte lagern auf der Baustelle. Von Fenstern und Türen, über Kabel und Kupferleitungen, bis zu Baumaschinen. Und das Risiko eines Diebstahles ist auch mit einem Bauzaun relativ groß. Als Bauherr ohne Hausbaufirma lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden Bauleistungsversicherung, die aber nur bereits verbaute Teile schützt.

Tipp: Sofern der Rohbau steht sollte ein Raum des Objektes mit einer verschließbaren Bau-Stahltür und verdeckten Fenstern gesichert werden, in denen man Materialien und Maschinen gesichert abstellen kann. Auch das Aufstellen eines Bauzaunes ist empfehlenswert.

Doch wer haftet für Diebstähle bei beauftragter Hausbaufirma?

Bis vor einigen Jahren musste noch der Bauherr durch die „nebenvertragliche Pflicht“ auch dafür Sorge tragen, dass Materialien und Maschinen der Hausbaufirma entsprechend gesichert waren, so durch eine Abgrenzung der Baustelle. Doch das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied in seinem Urteil vom 31.12.2014 – Az. 1 U 49/14 – dass der Bauunternehmer bis zur Fertigstellung des Gewerkes das Diebstahlrisiko tragen muss. Mit anderen Worten: Bis zur Leistungsabnahme durch den Auftraggeber/Bauherrn obliegt das Diebstahlrisiko bei der Ausführung von Bauleistungsverträgen dem Auftragnehmer/Handwerker.

Das Resümee: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist Pflicht, eine Feuerrohbauversicherung wird ohnehin von der Bank verlangt und als Teil der Wohngebäudeversicherung ebenso eine Pflichtversicherung für Bauherren. Eine Bauleistungsversicherung sowie Rechtsschutz ist zumindest ratsam. Helfer privater Natur am Bau sind gesetzlich bei der Bauberufsgenossenschaft anzumelden.

Und wer schon über die Notwendigkeit von Versicherungen als Bauherr und angehender Eigenheimbesitzer nachdenkt, sollte sich auch mit dem Thema Berufsunfähigkeit und dem Todesfallrisiko auseinandersetzen. Letztlich steigt mit dem Bau eines Hauses bei einer Eigenleistung das Risiko dauerhaft berufsunfähig zu sein und die Absicherung des Todesfallrisikos in Höhe des Kreditvolumens ist ohnehin das Mindestmaß, um sorglos als Immobilienbesitzer in die Zukunft blicken zu können.

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