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Mietrecht: Kündigung des Mietvertrages wegen Parken in Einfahrt

Mietrecht: Falsches Parken kann zur Kündigung des Mietvertrages führen. In München erfolgte die ordentliche Kündigung des Mietvertrages von Mietern, weil diese zwei Mal rechtwidrig in der Einfahrt des Hauses parkten. Der Mietvertrag regelte die Unzulässigkeit des Parkens in der Einfahrt.

Mietrecht/München – Die häufigsten Grunde für die Kündigung des Mietvertrages seitens des Vermieters sind Eigenbedarf und ausbleibender Mietzahlungseingang. Eher ungewöhnlich klingt dagegen das Parken in einer Einfahrt als gerechtfertigter Kündigungsgrund. Wie die „Neue juristische Wochenschrift“ berichtet und sich dabei auf ein Urteil (Az.: 14 S 3661/14) des Landgerichts München beruft, entschied eben jenes Gericht in München zugunsten einer Vermieterin, welche Mieter beim ersten Mal Parken in der Einfahrt abmahnte und nach dem zweiten Vergehen eine ordentliche Kündigung einleitete.

Die Mieter wehrten sich vor Gericht und argumentierten, sie hätten die Einfahrt nur zum Ent – und Beladen des Fahrzeuges genutzt. Dennoch gab das Landgericht der Vermieterin Recht, da diese nachweisen konnte, dass die Mieter ihr Auto mehr als 30 Minuten in der Einfahrt stehen ließen. Darüber hinaus konnten Satellitenbilder beweisen, dass die Mieter ihr Fahrzeug einige wenige Meter vor der Einfahrt zum Ent – und Beladen hätten abstellen können. Grundlage für das Urteil war der Mietvertrag selbst. Er regelte die Unzulässigkeit des Parkens in der Einfahrt zum Grundstück. Das Gericht räumte der Vermieteren deshalb das Recht ein, den Mietvertrag bei einem Verstoß gegen diese vertragliche Regelung zu kündigen. Kündigung wegen Parken in der Einfahrt ist also möglich. Immer wieder warnen Experten Mieter davor, ihren eigenen Mietvertrag nicht zu kennen. Es ergäben sich oftmals Situationen, in denen der Mieter durchaus in sogenannt „Fallen“ des Mietvertrages geraten und zu Zahlungen oder sogar zum Räumen der Immobilie gezwungen werden kann oder aber, wie im Fall München, dem Vermieter eine gemäß Mietvertrag gerechtfertigte Grundlage zur ordentlichen Kündigung verschafft.

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