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Mietpreisbremse: Neubauten nicht betroffen

Die Große Koalition hat nunmehr die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht.
Das Ergebnis: Neu gebaute Wohnungen werden von der Mietpreisbremse nicht erfasst, um das Interesse von Investoren nicht zu vermindern.

Berlin – Die von der SPD angestoßene Mietpreisbremse drosselt nicht wie ursprünglich geplant die Mieten von Neubauten, sondern lässt diese auf Wirken der CDU/CSU außen vor.
Demnach sollen neu errichtete Wohnungen keine Einschränkungen bezüglich der Miete befürchten. Die Koalition verspricht sich davon einen Anreiz für mögliche Investoren, welche durch die beschlossene Mietpreisbremse nun bevorteilt werden. Die Nachbesserung, welche Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) schon vor einigen Monaten durchblicken ließ, stößt nun auf massive Kritik vom Mieterbund, welcher die Mietpreisbremse als lückenhaft und zu eigentümerfreundlich sieht.

Die neu beschlossene Mietpreisbremse umfasst trotz der Kritik einige für die Branche entscheidende Veränderungen.

Demnach wird der Makler in Zukunft von seinem Auftraggeber bezahlt. Bisher zahlte der Mieter die Maklerprovision. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass den Ländern selbst die Entscheidung obliegt, in welchen Gegenden die Mietpreisbremse greift. In der ersten Jahreshälfte 2015 soll die Mietpreisbremse in Kraft treten, dann können die Länder die Orte, in welchen sie greifen soll für die ersten 5 Jahre bestimmen. Besonders entscheidend für Mieter ist die eigentliche Preisbremse. So dürfen Mieten in den Orten, in denen die Bremse gilt, das ortsübliche Mietniveau um maximal 10% übersteigen.

Fraglich bleibt trotzdem, wie der Effekt der beschlossenen Bremse für die Mieter sein wird. Die Ausnahme von Neubauten könnte den Effekt stark mindern.

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