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Immobilienrecht: Weihnachtsstimmung im Treppenhaus

Ab wann wird Schmücken zum Delikt? Es ist wieder so weit, Weihnachten steht vor der Tür und wohin man auch blickt, Adventskränze Lichterketten und diverse andere Dekorationen schmücken zur Zeit viele Häuser der Bundesrepublik. Wenn dies jedoch über die eigenen Vier Wände hinausgeht, kommt es mitunter vor, dass Anwohner sich gestört fühlen. Damit auch Sie behaglich und vor allem ohne Nachbarschaftsstreit im Immobilienrecht durch die Festtage kommen, klären wir auf was erlaubt ist, und was nicht.

Kann der Vermieter das Anbringen von Lichterketten untersagen?

Da es für viele Deutsche üblich ist, zur Weihnachtszeit ihre Fenster mit weihnachtlicher Beleuchtung und Ähnlichem zu schmücken, dulden dies zum Großteil auch die Vermieter, wobei es zudem kein Gesetz gibt, welche jene Handlungen verbieten würde. Doch Vorsicht, steht ein Verbot eben jener Verzierung ausdrücklich im Mietvertrag, kann es bei Missachtung zu Ärger mit dem Vermieter führen.

Auch wenn es sich hierbei um einen verhältnismäßig geringfügigen Verstoß handelt, ist es dennoch ratsam sich vorher den Mietvertrag anzuschauen bzw. direkt den Vermieter zu konsultieren.

Darf die Weihnachtsbeleuchtung auch bei Nacht strahlen?

Da Adventsbeleuchtung als Immission gilt, muss jene nur geduldet werden, falls diese für den Ort üblich ist und sie niemanden wesentlich beeinträchtigt. Fühlen sich Nachbarn etwa durch eine zu helle Beleuchtung gestört, kann dies dazu führen, dass jene entfernt bzw. abgeschaltet werden muss. Dies muss in jedem Fall spätestens um 22 Uhr erfolgen, um so die Nachtruhe nicht zu gefährden.

Darf das Treppenhaus dekoriert werden?

Mieter dürfen an ihrer eigenen Wohnungstür zwar einen Adventskranz befestigen, doch sieht es bei Dekoration beispielsweise von Gemeinschaftsbereichen eines Mehrfamilienhauses oder dem Eingangsbereich eben dessen ganz anders aus. Denn hier muss jeglicher Schmuck sofort entfernt werden, wenn es andere Mieter bzw. der Vermieter verlangen. Untersagt sind auch alle Formen von Duftkerzen- bzw. Sprays im Treppenhaus, wobei Kerzen aus brandschutztechnischen Gründen generell im Treppenhaus verboten sind.

Redaktion: R. Klatt

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