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Die Baunebenkosten beim Hausbau – Teil I

Jeder Bauherr oder Immobilienkäufer weiß um die üblichen Baunebenkosten für den Makler, die Grunderwerbssteuer und den Notar, sowie die Kosten für die Grundbucheintragung. Aber es gibt weitere Kosten, abhängig von der Bauart und dem Kauf der Immobilie, die vor dem Hausbau auf den Bauherren zukommen. Aber auch bei den Außenanlagen kommt doch so einiges auf einen zu. Wir geben einen komplexen Blick auf alle möglichen Zusatzkosten.

Wer eine Immobilie erwirbt weiß um den Preis für das Grundstück, das Haus und die üblichen Nebenkosten, die mit dem Kauf der Immobilie einhergehen. Doch vergessen viele Bauherren die regional unterschiedlichen Baunebenkosten, die im Durchschnitt gut 15 Prozent zusätzlich ausmachen können.

Wir haben Durchschnittskosten angenommen und auch keine zusätzlichen Ausstattungsmerkmale, wie zum Beispiel hochwertige Einbauten, teure Heiztechnik oder Kosten für Maler und den Innenausbau. Bei allen Kosten ist zu beachten, dass nicht jeder Bauherr diese tragen muss, denn es gibt viele Unterschiede, so das Architektenhaus oder das Fertighaus. Umso mehr ist es wichtig alle Kosten zu kennen und mit dem Verkäufer und den Baufirmen zu klären, welche Kosten im Angebot inkludiert sind.

Aber fangen wir mit den Nebenkosten beim Grundstückkauf an:

Maklerkosten:

Hier variieren die Kosten je nach Region und individuellen Courtagen zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises.

Grunderwerbssteuer:

Beim Kauf eines Grundstückes muss der Käufer Grunderwerbssteuer an das Bundesland entrichten. Die Höhe variiert je nach Region zwischen 3,5 Prozent (Bayern, Sachsen) über 4,5 Prozent (Hamburg, Niedersachsen) und 5 Prozent (Bremen, Baden-Württemberg,  Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) bis zu 6 Prozent (Berlin, Hessen), sowie 6,5 Prozent (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen).

Bei bauträgerfreien Grundstücken ist die Grunderwerbssteuer nur für den Kaufpreis des Grundstückes zu entrichten, nicht für den Kaufpreis des Hauses.

Notarkosten:

Ohne Notar kommt kein rechtswirksamer Kauf eines Grundstückes/Hauses zu Stande. Der Notar „beglaubigt“ den Immobilienerwerb und verlangt circa 1 Prozent des Kaufpreises.

Grundbucheintragung:

Für die Eintragung des neuen Käufers im Grundbuch werden circa 0,5 Prozent des Kaufpreises beim Grundbuchamt oder dem Amtsgericht fällig.

Nun sollten alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Grundstücks- oder Immobilienkaufes einhergehen erläutert sein. Doch beim Hausbau entstehen neben dem Kaufpreis des Hauses weitere Baunebenkosten.

Baunebenkosten vor dem Hausbau

Das Baugrundgutachten

Diese, auch als Bodengutachten bekannte Überprüfung der Tragfähigkeit des Bodens sollte stets vor Baubeginn erstellt werden, um Schlimmeres, wie ein Absacken der Immobilie, nachhaltig zu verhindern. Diese für den Bauherren und den Bauträger wichtige Überprüfung kostet zwischen 1.000 und 1.500 Euro.

Die Vermessungskosten

Die Vermessung durch das zuständige Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermesser ist pflichtig und muss dem Bauantrag bei Einreichung beigefügt werden. Sie betragen, je nach Bundesland und nach Maßgabe der Vermessungsgebührenordnung circa 1 Prozent der Bausumme inklusive des amtlichen und objektbezogenen Lageplans.

Achtung: Oft erwarten die finanzierenden Banken, dass die Vermessungskosten vom Eigenkapital bezahlt werden, da diese Kosten vor, bzw. zu Beginn des Hausbaus anfallen.

Die Baugenehmigung

Hier unterscheiden sich die Kosten je nach Bundesland und betragen, je nach Verordnung, zwischen 500 und 1000 Euro.

Der Prüfstatiker

Alle statischen Bauzeichnungen und Pläne eines Statikers oder des Bauingenieurs müssen von einem Prüfstatiker in Form eines Prüfberichtes überprüft werden. Sofern es keine Rohbaumängel gibt und kein Außertermin notwendig ist liegen die Kosten bei 1.500 bis 2.500 Euro.

Im zweiten Teil geht es auf die Baustellen, dort wo Baustrom und Wasser fließen und Arbeitsmaschinen und Kräne entsprechende Vorbereitungen benötigen.

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