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Wenn die Immobilie bei Scheidung zum Zankapfel wird – Teil I

Wer sich liebt, denkt monetär oft zu romantisch an die Zukunft und der klare Blick für Vermögenswerte und auch die Immobilie fehlt allzu oft. Was sollte und muss man aktuell bedenken, damit die Immobilie nicht zum Zankapfel wird, wenn eine Scheidung im Raume steht und wie sollten unverheiratete Paare damit umgehen? Es gibt viel zu bedenken und zu regeln, auch vor dem Baubeginn.

Laut dem statistischen Bundesamt war die Zahl der Scheidungswilligen seit 1995 nie so gering, wie heute. Jedoch wird jede dritte Ehe in Deutschland geschieden und da sollte ein Blick auf die Vermögenswerte des einzelnen Ehepartners und auch der gemeinsamen Immobilie lohnen, auch wenn die Romantik darunter „gefühlt“ leidet. Denn wenn die Trennung oder Scheidung an die Haustür klopft, sind viele Immobilienbesitzer überfordert, ob der fehlenden Vereinbarungen, die man im damals nicht schloss. Ein Blick in das Grundgesetz tut Not.

Die Immobilie in der Zugewinngemeinschaft

Sämtliches Vermögen, das innerhalb einer Ehe angeschafft wird, ist gemeinsames Vermögen. Die Ehe ist rechtlich und generell eine so genannte „Zugewinngemeinschaft“ und wer sich als verheiratetes Paar eine Immobilie kauft, steigert das gemeinsame Vermögen, unabhängig davon, was der einzelne für die Immobilie bezahlt. Bei einer Scheidung heißt es ergo 50/50 für jeden einzelnen am Vermögen, aber auch an den in dieser Zeit gemachten Schulden.

Anders verhält es sich bei Vermögenswerten, die der Einzelne in die Ehe eingebracht hat. Wenn also die Frau eine Immobilie in die Ehe „einbringt“, gehört ihr diese auch zu 100 Prozent im Falle einer Scheidung. Die Ausnahme ist ein Wertzuwachs, der sich im Laufe der Ehejahre entwickelte. Diesen Wertzuwachs teilen sich die Geschiedenen dann zur Hälfte.

ACHTUNG: Wenn einer der Eheleute etwas erben sollte, fällt dieser Vermögenswert in die Zugewinngemeinschaft und das gilt auch für Immobilienbesitz.

Was sollten Immobilienbesitzer vor einer möglichen Scheidung bedenken?

Ein Ehevertrag ist die beste Lösung, um Missverständnissen vorzubeugen. Und auch wenn viele verheiratete Menschen um dieses Thema gern einen Bogen machen, so schützt ein vernünftiger Vertrag beide Seiten, wenn er gut durchdacht aufgesetzt wird.

Der Ehevertrag kann auf die individuelle Situation angepasst werden. So kann geregelt werden, dass einer von beiden im Scheidungsfall in der Immobilie verbleibt und der andere dafür einen monetären Ausgleich erhält.

Tipp: Setzen Sie sich mit einem Fachanwalt für Familienrecht in Verbindung und stimmen Sie alle Variationen, zugeschnitten auf die persönliche Situation, ab. Gerade wenn Kinder im Spiel sind, oder geplant, macht ein Ehevertrag absolut Sinn.

Sollten innerhalb der Ehe Zuwendungen seitens der Großeltern eine Rolle spielen, können diese Zuwendungen als „privilegierte Zuwendungen“ notariell deklariert werden. Dies macht bei Schenkungen Sinn und das Vermögen, egal welcher Art, fällt nicht in den Zugewinn der Ehe.

Doch wie sieht es mit Kreditverpflichtungen, zum Beispiel Baufinanzierungen, aus und welche Bedeutung hat Immobilienbesitz bei unverheirateten Paaren? Dies und mehr wollen wir in Teil II genauer betrachten.

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