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So machen Sie Ihre Immobilie winterfest – Teil I

Die dunkle Jahreszeit hat längst begonnen und wer es bis dato noch nicht tat, sollte nun schnell handeln und seine Immobilie winterfest machen. Beim Wintercheck in acht Schritten können Instandhaltungsrückstände erkannt werden und letztlich geht es darum den Wert Ihres Hauses zu erhalten, bevor der Winter negative Spuren hinterlässt.

Väterchen Frost und seine Freunde Regen und Sturm nagen gern an der Substanz einer Immobilie. Es ist daher unabdingbar wichtig den Wintercheck strukturiert und belegbar zu vollziehen.

Tipp: Jeder der acht Schritte sollte mit Fotos ergänzt werden um so mögliche Schäden einwandfrei dokumentieren zu können und ggf. notwendige Reparaturen reibungslos veranlassen zu können.

  1. Die Heizanlage und deren Heizkörper

Heizungsanlagen sollte einmal pro Jahr auf Herz und Nieren geprüft werden, so rät es der TÜV. Das „Herz“ der Wärmeproduktion eines Hauses ist, wie technische Geräte nun mal sind, störungsanfällig, auch was die Heizleistung an sich betrifft. Um Geld zu sparen sollte diese von einem Fachbetrieb überprüft werden.

Ebensolches gilt für die einzelnen Heizkörper. Oft befindet sich Luft im Heizungskreislauf. Und bevor man gleich den Sanitärbetrieb anruft, sollte man die Luft am Ventil langsam entweichen lassen, damit der Heizkörper über die gesamte Fläche Wärme abgeben kann. Solch kleine Handgriffe kann jeder Hausbesitzer selbst durchführen.

  1. Dämmung der Warmwasser- und Heizleitungen überprüfen

Die Energiesparverordnung, EnEV, schreibt vor, dass oberirdisch verlegte Rohrsysteme der Heizung und von Warmwasserleitungen entsprechend gedämmt sein müssen. Ist dies nicht der Fall, ist ein Nachrüsten mit entsprechenden „Dämmschalen“ vorzunehmen. Diese erhält man in jedem gut sortierten Baumarkt. Ebenso sollten die Dämmungen Meter für Meter auf Undichtigkeit hin geprüft werden, damit die Rohre nicht dort die Wärme abgeben, wo sie nicht wirklich gebraucht wird.

Tipp: Schadhafte oder fehlende Dämmungen kann man auch ohne Fachbetrieb anbringen. Lassen Sie sich über die notwendige Größe und Beschaffenheit im Baumarkt beraten. So sparen Sie Geld, bevor die meist doch hohe Rechnung des Fachbetriebes ins Haus flattert.

Die generelle Dämmpflicht nach EnEV gilt übrigens nicht für Immobilien die vor dem 01.02.2002 selbst genutzt wurden. Dennoch ist es, schon aus Kostengründen empfehlenswert nach zu rüsten.

  1. Wenn der Frost die Leitungen sprengt

Nunmehr bei Minusgraden sollten alle außen liegenden Leitungsrohre noch einmal überprüft werden, da bereits einige Minusgrade schnell ganze Wasserleitungssysteme zum Bersten bringen. Ist eine Wasserleitung bereits eingefroren, so ist es empfehlenswert hier einen Fachbetrieb heran zu ziehen. Dieser erwärmt die Leitungen langsam und professionell.

Für Wasserzuleitungen die noch nicht eingefroren sind ist das Ablassen des Wassers, anschließend das Sperren am Haupthahn (sofern vorhanden) und das anschließende öffnen aller Außenhähne die richtige Reihenfolge.

Tipp: Auch im Keller sollte die Temperatur nie unter null Grad Celsius fallen. Sowohl für Wasserleitungen, als auch technische Gräte wir auch für die Bausubstanz an sich empfehlen Fachleute eine Temperatur von circa acht Grad.

  1. Bringen Sie Licht ins Dunkle

Außenleuchten sollte gerade vor den langen und dunklen Nächten kontrolliert werden. Wenn Schnee, Eis und Laub die Wege unsicher machen ist eine Beleuchtung unabdingbar wichtig. Hinzu kommt, dass Immobilienbesitzer gesetzlich verpflichtet sein können bestimmte Gewege zu beleuchten, gerade wenn das Objekt vermietet wird. Dies kann sowohl die Wege zum Müllplatz, den Garagen oder dem Hauseingang betreffen.

Tipp: Wenn noch nicht vorhanden sollte man Bewegungsmelder verbauen. Erstens schrecken plötzliche Lichtquellen Einbrecher ab, die zunehmend im Winter agieren und zweitens spart man so Strom und damit Geld.

In Teil II wollen wir den Wintercheck fortführen und das Dach, die Fassade und Fenster, Türen & Co genauer unter die Lupe nehmen.

Red. R. Klatt

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