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Mietrechtsreform: Kappungsgrenze und verringerte Umlage auf Mieten

Die nächste Mietrechtsreform soll einige wichtige Änderungen im Mietrecht umfassen. Laut Medienberichten sieht das Bundesjustizministerium vor, die Umlagen des Vermieters auf die Mieten stärker zu begrenzen und eine Kappungsgrenze nach Modernisierungen einzuführen.

Berlin/Mietrecht – Medienberichten nach zu urteilen, wird die nächste Mietrechtsreform dem Mieter stärkeren Schutz zusichern. Das Bundesjustizministerium plane demnach einige wichtige Änderungen durchzusetzen. Dazu gehöre unter anderem auch, dass Mieterhöhungen nach der Modernisierung gesetzlich begranzt, also „gekappt“ werden soll. Die Miete solle innerhalb von acht Jahren nicht mehr als um 50 Prozent oder 4 Euro pro Quadratmeter steigen dürfen. Die im Sommer diesen Jahres eingeführte Mietpreisbremse sieht modernisierte Wohnungen als Ausnahme vor – die neue Mietrechtsreform könnte also nun eine von vielen geforderte und von vielen abgelehnte „Ausbesserung“ vorsehen. Darüber hinaus solle der Bezugszeitraum für den Mietspiegel, der die Grundlage für die Mietpreisbremse schafft, von vier auf zehn Jahre verbreitert werden. Die ortsübliche Vergleichsmiete dürfte dadurch tendenziell gedrückt werden.

Zudem sehe die nächste Mietrechtsreform auch vor, die Umlagen von Modernisierungskosten auf die Miete stärker zu begrenzen. Bisher konnten Vermieter bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmieten umlegen. In Zukunft soll diese Umlage auf die Jahresmieten auf 8 Prozent begrenzt werden, wodurch der Mieter finanziell geschützt werden soll.

Die von Justizminister Heiko Maas (SPD) im Rahmen der nächsten Mietrechtsreform angestrebten Änderungen stoßen nicht nur auf Zustimmung. Besonders Vermieter und liberale Politiker sehen in den Änderungen einen schweren Fehler, der die dringend benötigten Investitionen in Wohnungen gefährde. Es sei wichtig, die Anreize für Investoren nicht zu stark einzudämmen.

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