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Landesbauordung: Rauchwarnmelder nun auch in Berlin Pflicht

Landesbauordnung: Im nächsten Jahr wird nun auch Berlin die Pflicht für Rauchwarnmelder einführen. Die Änderung der Berliner Landesbauordnung ist bereits in Arbeit und soll im Jahr 2016 umgesetzt werden. Eine Sonderregelung soll für Bestandswohnungen in Form einer Übergangsfrist gelten.

Berlin/Recht/Landesbauordnung – Rauchwarnmelder werden 2016 nun auch in Berlin als Pflicht im Gesetz verankert. Während fast alle Bundesländer diesen Schritt zugunsten der Sicherheit in allen Gebäuden bereits umgesetzt haben, soll diese Pflicht im nächsten Jahr also auch in Berlin gelten. Diese Änderung verpflichtet zum Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen. Der Berliner Senat arbeitet bereits an der diesbezüglichen Änderung der Berliner Landesbauordnung. Abgesehen von der Rauwarnmelder-Pflicht sollen im Rahmen der gesetzlichen Änderung auch andere Neuerungen umgesetzt werden. Im Laufe des nächsten Jahres soll die Änderung der Landesbauverordnung dann in Kraft treten. Für Bestandswohnungen ist vom Berliner Senat eine Übergangsfrist vorgesehen, um genug Zeit für die Wahrnehmung der neuen Pflicht zu gewähren. Voraussichtlich soll diese Phase zum „Nachrüsten“ der Bestandswohnungen im Jahr 2020 enden. Dann gilt die Pflicht für ausnahmslos jede Wohnung.

Berlin ist deutschlandweit das 14. Bundesland, dass Rauchwarnmelder nun als Pflicht in der Landesbauverordnung verankert. Nur noch Brandenburg und Sachsen haben diese Pflicht noch nicht gesetzlich umgesetzt.

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