Logo
Hotline
Impressum

Herzlich willkommen im Musikerviertel Mahlow

So können Immobilienmakler das Bestellerprinzip umgehen

Am 1. Juni 2015 soll das neue Bestellerprinzip in Kraft treten. Justizminister Heiko Maas (SPD) möchte damit gesetzlich verankern, dass die Maklerprovision von dem bezahlt werden muss, der den Immobilienmakler bestellt hat. Das ist in der Regel der Vermieter. Doch noch bevor das Bestellerprinzip gilt, gibt es schon eine Reihe von vielversprechenden Möglichkeiten, wie Makler das Bestellerprinzip umgehen können.

Mietrecht – Bei besonders in Großstädten steigenden Mieten macht eine kräftige Maklerprovision von oft mehr als 2 Monatsmieten das Mieten einer Immobilie für viele finanziell nicht möglich.

Das soll sich ab 1. Juni 2015 ändern. Das von Justizminister Heiko Maas (SPD) auf den Weg gebrachte Bestellerprinzip soll die Kosten für den Makler künftig an den binden, der ihn bestellt hat. Das heißt: Da der Makler in der Regel vom Vermieter bestellt wird, soll eine Maklerprovision für den Mieter in Zukunft entfallen. Das entlastet den Mieter, weswegen das Bestellerprinzip vor allem von Mieterverbunden begrüßt wird, belastet aber den Vermieter, der sich den Makler in Zukunft sparen könnte.

Doch noch bevor das Bestellerprinzip rechtwirksam eingeführt ist, gibt es schon eine Reihe attraktiver Möglichkeiten, wie der Vermieter einen Makler einsetzen und die Kosten künftig trotzdem auf den Mieter abwälzen kann und so das Bestellerprinzip umgeht.

Erhöhte Abschlagszahlung für Möbel oder Küche

Eine Möglichkeit ist, die Makler-Kosten auf die Abschlagszahlung für Möbel oder eine Einbauküche zu übertragen. Auf diese Weise würde der Vermieter offiziel den Makler bezahlen und gemäß des Bestellerprinzips handeln, die realen Kosten würde aber letztendlich wieder der Mieter durch überhöhte Abschlagszahlungen tragen. Dieser Umgehung steht rechtlich nichts im Wege und der Vermieter müsste nicht auf seinen Makler verzichten.

Umgehung durch Mieterhöhung

Eine weitere Option, das Bestellerprinzip zu umgehen wäre, die Kosten für die Maklerprovision durch eine Mieterhöhung abzutragen und so wiederum auf den Mieter abzuwälzen. Steht einer Mieterhöhung nichts im Wege, ist auch dies eine vielversprechende Taktik den Makler zu bestellen und ihn letzendlich trotzdem nicht bezahlen zu müssen.

Umgehung durch Umgehungsgeschäft

Bei dem sogenannten Umgehungsgeschäft gibt der Immobilienmakler gegenüber dem potentiellen Mieterm vor, er suche speziell für ihn nach einem passenden Angebot. Tatsächlich wurde der Makler aber vorher vom Vermieter mit der Empfehlung für seine Immobilie beauftragt. Trotzdessen zahlt der Mieter die Maklerprovision, obwohl der Makler im Auftrag des Vermieters handelt.

Laut Experten müsste die Rechtssprechung bestehende Lücken des Bestellerprinzips, die auf diese Art und Weise ausgenutzt werden könnten, schließen, sodass sich das Ziel des Bestellerprinzips verwirklicht. Auch die Mieter müssten das Bestellerprizip verinnerlichen.

Hotline
Impressum