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Die Immobilienverrentung als zusätzliche Rente – Teil II

Wenn die Vermögenswerte im hart erarbeiteten Einfamilienhaus im Grünen stecken und die Altersrente nicht so hoch ausfällt fragen sich viele, wie man die Immobilie noch halten kann oder auch, ob und wie man seine Altersrente aufbessern kann. Die Immobilienverrentung als Leibrente oder Nießbrauch ist ein Modell, aber nicht das einzige, um einen sorgenfreien Lebensabend genießen zu können.

Eine Leibrente, die man zusätzlich zur Altersrente bezieht, kann den Herbst des Lebens finanziell positiv beeinflussen und auch der Nießbrauch, als eine weitere Alternative der Immobilienverrentung mit vielen Vorteilen kann ein gangbarer Weg sein, die eigene Immobilie in bares Geld zu verwandeln. Doch sind diese Vorteile aus Teil I wirklich die grundlegenden Vorteile des Nießbrauchs und wie kalkuliert sich dieser?

Die Kalkulation des Nießbrauchs als Immobilienverrentung

Der eigentliche Vorteil zur Leibrente liegt im Auszahlungsbetrag beim Kauf der Immobilie. Denn dieser ist weitaus höher und kalkuliert sich auch anders. Hier wird die jährliche Miete der Immobilie mit der restlichen Lebenserwartung des Verkäufers multipliziert und in Abzug vom Verkehrswert des Hauses gebracht.

Ein Beispiel verdeutlicht den monetären Vorteil:

Das betreffende Einfamilienhaus hat einen Verkehrswert von 300.000 Euro und die jährliche Mieteinnahme, die sich an ortsüblichen Beträgen orientiert, beträgt 13.000 Euro. Multipliziert man nun die restliche Lebenserwartung des Verkäufers, wir nehmen hier 13 Jahre an, ergibt sich ein Faktor von 169,000. Dieser Faktor wird vom Verkehrswert abgezogen und so ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von 131.000 Euro. Immerhin und weitaus mehr, als bei der Leibrente.

Diesen Betrag kann der Verkäufer nunmehr gewinnbringend anlegen, oder auch verjubeln, sofern ihm danach ist.

Wichtig: Zuweilen setzen die Käufer eine zu hohe Lebenserwartung an und dies minimiert den Auszahlungsbetrag. Denn wenn man alt wird wie Matusalem, was zu hoffen ist, geht dies auf die Kappe des Käufers. Also verhandeln Sie klug.

Ist eine Immobilienverrentung der richtige Weg für mich?

Diese Frage ist essentiell. Deshalb sollte man nur aus folgenden Gründen eine Verrentung der Immobilie anstreben:

–          Wenn keine Hinterbliebenen/Erben vorhanden sind,

–          die Altersrente sehr niedrig ist,

–          weitere Schulden bestehen, beziehungsweise Insolvenz droht,

–          wenn man das 70´ste Lebensjahr überschritten hat … und …

–          wenn man die Immobilie nicht in Eigenregie verkaufen kann.

Wobei wir hier bei der wohl besten Alternative im Umgang mit der eigenen Immobilie sind, wenn der Lebensabend beginnt …

Zum Rentenbeginn die eigene Immobilie verkaufen …

… und zwar in Eigenregie. Aber warum? Die Vorteile zur Immobilienverrentung liegen auf der Hand. Man erhält den vollen Verkaufserlös und dieser wird nicht durch den Nießbrauch oder eine Leibrente verringert. Und mit diesem Erlös kann man sich eine kleinerecht gleich barrierefreie Wohnung kaufen, in infrastrukturell angepasster Lage. Denn Ärzte und nahe Einkaufsmöglichkeiten sind oftmals rar in der damals so naturnahen und für Kinder idealen Gegend.

Hinzu kommt, dass man weniger Räume benötigt und die vielleicht schöne Zwei-Zimmer-Wohnung weitaus weniger kostet, als der Verkaufserlös des Einfamilienhauses einbrachte. Und dieser Überschuss kann ebenso genutzt werden, um die doch geringer ausfallende Altersrente aufzubessern. Und dass man im Alter vielleicht den Garten nicht mehr beackern kann und die Sorge um diverse Reparaturen am Haus entfallen, sind dabei noch die kleinsten Argumente. Oder doch das Einfamilienhaus gewinnbringend selbst vermieten? Auch das ist eine solvente Möglichkeit des Rentenzuschusses, wenn die Immobilienverrentung als Alternative ausscheidet.

 

 

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