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Die Immobilienverrentung als zusätzliche Rente – Teil I

Viele Menschen in Deutschland besitzen ein Eigenheim und die meisten wollen auch den Lebensabend darin verbringen. Doch schon beim Kauf fragen sich viele, wie hoch die Rente sein wird und was man tun kann, wenn diese am Ende nicht ausreicht. Die Immobilienverrentung ist da eine recht gute Alternative. Und wie dies funktioniert und welche weiteren Modelle für den gesicherten Lebensabend in Frage kommen, wollen wir in zwei Teilen erläutern.
Ja, es war ein Kraftakt und sicher eine gute Wahl eine eigene Immobilie zu kaufen oder zu bauen. Doch wenn die magische Grenze des Rentenerwerbsalters naht und die finanziellen Vermögenswerte in den eignen vier Wänden verbaut sind stellen sich viele die Frage „Und was nun?“ Dabei gibt es gerade für ältere Immobilienbesitzer ohne liquides Vermögen eine gangbare Alternative um nicht allein auf die oft kleine Rente angewiesen zu sein.

Die Rente aufbessern mit der Immobilienverrentung

Ja, man kann aus seinem über Jahrzehnte finanzierten Haus am Ende flüssiges Kapital schlagen. Dabei unterscheidet man zwischen der Leibrente und dem so genannten Nießbrauch an der Immobilie.

Monat für Monat zusätzliche Leibrente sichern

Hierbei verkauft man zu Lebzeiten seine Immobilie an einen Investor, oft auch an eine gemeinnützige Organisation. Bei der Leibrente wird eine Rente, in Bezug zu den Faktoren Alter, Geschlecht, der tatsächliche Wert der Immobilie und das Zinsrisiko kalkuliert. Dabei liegt der Betrag, den der Verkäufer vom Käufer erhält weit unter dem Verkehrswert. Das ist auch logisch, da die Leibrente einen Großteil des Wertes der Immobilie beträgt.

Da die Leibrente an das Inflationsniveau gekoppelt wird, stiegt die Leibrente demzufolge jährlich an. Stirbt am Ende der Verkäufer, geht die Immobilie vertraglich in den Besitz des Käufers über.

Für die Auszahlung der Leibrente erhält der Verkäufer in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht. Doch Achtung: Dieses sollte unbedingt notariell beurkundet werden und auch erstrangig im Grundbuch eingetragen werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Leibrente auf eine Mindestlaufzeit abzustellen. Wenn also der Verkäufer sterben sollte, bevor das Ende der Laufzeit erreicht ist, beziehen die Hinterbliebenen, beziehungsweise Erben die Leibrente weiterhin bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

Unbedingt zu regeln ist auch die Frage der Kostenübernahme bei Instandsetzungen oder Modernisierungen der Immobilie während der Leibrentenbezugszeit. Dies ist jedoch im Grunde mit dem Käufer reine Verhandlungssache.

Wichtig: Immobilienverrentungen sollte man stets von einem unabhängigen Fachberater oder Anwalt begleiten lassen. Aber auch die Verbraucherschutzverbände können hierbei hilfreich zur Seite stehen.

Und was passiert, wenn der Käufer die Leibrente aufgrund finanzieller Nöte oder Insolvenz nicht mehr bezahlen kann? Dafür sollte unbedingt eine so genannte „Rückfallklausel“ im Vertrag aufgenommen werden. Denn so ein Lebensabend kann lang sein und genau das sollte er ja auch.

Die Alternative mit mehr Rechten: der Nießbrauch

Wie der Name schon verrät, „nießbraucht“ beziehungsweise nutzt der Verkäufer der Immobilie eben diese und zahlt dem Käufer kalkulatorisch dafür eine Miete bis zum Ende der Lebenserwartung. Im Gegenzug dafür geht das Eigenheim zwar in das Eigentum des Käufers über, aber der Verkäufer hat weitaus weitreichendere Rechte.

So kann der Verkäufer im Falle eines notwendigen Auszuges, in zum Beispiel ein Altersheim, einen neuen Mieter suchen und die Miete einstreichen, ganz für sich allein. Im Vergleich zur Leibrente aber läuft der Nießbrauch stets bis zum Tode des Verkäufers.

Doch sind das die grundlegenden Vorteile des Nießbrauchs und wie kalkuliert sich dieser? Und ganz im Ernst, ist die Immobilienverrentung wirklich die beste Alternative, wenn im Alter die Rente zu klein ist? Diese Fragen beantworten wir gern im zweiten Teil.

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