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BGH-Urteil: Deckelung der Mieten ist rechtens

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Städten mehr Raum für den Kampf gegen zu hohen Mieten zugesprochen. Das BGH-Urteil erklärte die Deckelung der Mieten in Berlin für rechtens. Das Urteil setzt zudem fest, dass Mieten nur schrittweise erhöht werden dürfen.

Berlin/Mieten/BGH – Der BGH hat den Städten weiteren Raum für Eingriffe in die Mietentwicklung gegeben. Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes bestätigte die Rechtslage in Berlin, wo die „Kappungsgrenzen-Verordnung“ Mietsteigerungen begrenzt. Die Deckelung von Mieten ist damit rechtens und kann auch in anderen Städten durchgesetzt werden. Vermieter dürfen die Miete nur noch in kleinen Schritten erhöhen. Gleichzeitig darf die Mieter innerhalb von fünf Jahren nicht mehr als um 15 Prozent steigen. Die Politik hat in den letzten zwei Jahren vor allem zwei wichtige Instrumente geschaffen, um dem Problem der stark steigenden Mieten zu begegnen.

Zum einen die im vorliegendem Fall abgesegnete Kappungsgrenze für bestehende Mietverhältnisse, die eine zu starke Erhöhung verhindern, und zum anderen die im Juli eingführte Mietpreisbremse, die eingeührt werden kann, um die Miete bei Neuvermietung an die ortsübliche Vergleichsmiete zu binden und damit explodierenden Mieten zuvorkommt. Trotz der teils heftigen Kritik an der Mietpreisbremse haben die Städte beziehungsweise Bundesländer nun gesetzlich legitimierte Mittel, um die Bürger vor zu hohen Mieten zu schützen.

Um das Verfahren zu vereinfachen und allen Berlinern den gleichen Schutz zu gewähren hat Berlin als eine Stadt von vielen, die Kappung der Miete in allen Stadtbezirken eingeführt, obwohl die Situation des Wohnungsmarkts in den Bezirken sehr unterschiedlich ist. Dagegen hatte sich ein Eigentümer mit dem Vorwurf der Unwirksamkeit der Verordnung gewehrt, der die Miete seiner Wohnung in Berlin-Wedding gleich um 20 Prozent erhöhen wollte. Er empfand es für ungerecht, dass die Verordnung in allen Stadtteilen, unabhängig von dem spezifischen Wohnungsmarkt, gilt Die Richter aus Karlsruhe sehen das aber anders. Sie segneten die vom Berliner Senat im Mai 2013 erlassene „Kappungsgrenzen-Verordnung“ ab, da die Stadtregierung damit ein legitime Ziel verfolge.

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