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BGH lässt Kündigung der Altverträge von Bausparkassen zu

Tausende Bausparer bekamen in den letzten Monaten die Kündigung ihrer alten Bausparverträge von den Bausparkassen. Gute Zinsen gab es vertraglich zugesichert, seit Jahren. Nunmehr hat der BGH sich klar positioniert und die Kündigung von alten Verträgen als rechtens erklärt.

Jahrelang verzinsten sich die Beiträge für den alten Bausparvertrag mit über drei Prozent und die Bausparkassen hatten diese Verzinsung auch vertraglich zugesichert. Landein, landab wurden diese Bau-SPAR-Verträge auch zum Zwecke der Kaitalanlage abgeschlossen und der eigentliche Sinn des Bausparens rückte in den Hintergrund.

Bausparkassen verstanden sich in den Hochzinsphasen als Darlehensgeber für Baukredite, besser gesagt, so genannten „wohnwirtschaftlich genutzten Krediten“. Dabei sparte der Bausparer, je nach Tarif, 40 bis 50 Prozent der späteren Darlehenssumme an und sowohl der Zins in der Ansparphase stand bei Vertragsschluss fest, als auch der Darlehenszins. Eine runde Sache, für beide Seiten, über Jahrzehnte.

Nun können die Bausparkassen diese zugesagten Ansparzinsen aber nicht am Kapitalmarkt darstellen, denn dieser gibt seit Jahren zu wenig her. Von einem wirtschaftlich gefährlichen Schaden sprachen die Profis der Bausparkassen und kündigten daraufhin tausenden ihrer Bausparkunden.

Die Klage der Bausparer

Gut 1.200 Klagen gegen eine rechtswirksame Kündigung von Altverträgen fanden sich vor den niederen Gerichten wieder. Aber schon einige Oberlandesgerichte stellten sich auf die Seite der Bausparkassen und beurteilten die Kündigungen als rechtswirksam.

Vor dem 11 Senat des BGH wurden nun zwei Klagen verhandelt und die höchsten Richter Deutschlands äußerten sich unter AZ XI ZR 185/16 beziehungsweise XI ZR 272/16 klar:

Beim Bausparvertrag, so die Herren in den roten Roben, handele es sich in erster Linie um die Vorbereitung eines Baukredites, nicht aber in erster Linie um einen reinen Sparvertrag. Die Bausparkasse gebe dem Kunden die Zusicherung eines fest geschriebenen Darlehenszinses nach erfolgter Ansparung der Bausparsumme und wenn der Bausparer dieses Darlehen nicht in Anspruch nehmen will, können die Bausparkasse auch Verträge kündigen, die älter als 10 Jahre sind.

Die Bausparer beurteilten die Sachlage völlig anders. Letztlich verkauften viele Banken und Versicherungsagenturen die Verträge mit dem Argument der guten und sicheren Verzinsung während der Ansparphase. Doch die Bausparkassen sehen sich nun nicht nur in den 260.000 bereits gekündigten Altverträgen im Recht, sondern auch in der kommenden zweiten Kündigungswelle. Denn dann werden all die Verträge seitens der Kassen gekündigt, die über 10 Jahre alt sind.

Die Zukunft des Bausparvertrages

Er ist und bleibt eine gute Alternative zur Vorbereitung eines Baukredites oder um nach der Zinsfestschreibung sich gute Darlehenszinsen zu sichern. Mittlerweile erhalten, so wie bei Schwäbisch Hall, die Kunden in der Ansparphase 0,5 Prozent Zinsen. Das ist vor dem Hintergrund des Kapitalmarktes auch nachvollziehbar. Dennoch wird es viele der 30 Millionen Verträge bestreffen, wenn die Guthabenzinsen zu hoch sind. Und es dürfte klar sein, dass zeitnah auch die Riesterverträge vom Kündigungswillen der Konzerne betroffen sind. Wohl dem, der in der Immobilie an sich eine gute und nachhaltige Kapitalanlage sieht.

Tipp: Es macht Sinn parallel andere und besser verzinste Anlageformen zu wählen um dann, gut 48 Monate vorher, das Kapital in den Bausparvertrag einzuzahlen. Diese Frist braucht es in einigen Tarifen, damit das Bauspardarlehen „zuteilungsreif“ ist und so umgeht man die mageren 0,5 bis 1 Prozent Zinsen in der Ansparphase. Reden Sie stets direkt mit einem Berater einer Bausparkasse.

Jedenfalls wird der Bausparvertrag als Alternative zum besseren Sparbuch weg fallen, vorerst zumindest. Denn auch hier müssen die Kassen Alternativen finden, um den Vertriebspartnern verkaufbare Produkte an die Hand zu geben, um den Bausparer von morgen zu erreichen.

 

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