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Beteiligte am Hausbau und wer was macht

Wer zum ersten Mal zum Bauherren wird, egal ob es sich um ein Fertighaus oder ein Architektenhaus handelt steht vor der Frage, wer beim Hausbau alles beteiligt ist und welche genauen Aufgaben diesem zukommen. Letztlich muss man mit allen von Beginn an kommunizieren und bei Abkürzungen wie GÜ, BT oder GU steckt mehr dahinter, als diese zwei Buchstaben es vermuten lassen.

Je nach Bauart der Immobilie können unterschiedlichste Beteiligte mit von der Partie sein. Dabei nennt sich der zukünftige Immobilienbesitzer Bauherr. Er ist, wenn man so will, der Herr am Bau, der Auftraggeber für alle nachfolgend Beteiligten. Aber er trägt auch die gesamte Haftung für Schäden, die während der Bauzeit Dritten zugefügt werden, selbst wenn er den Schaden nicht selbst verschuldet hat.

Tipp: Als Bauherr sollten Sie sich bereits vor dem ersten Spatenstich eine so genannte Bauherrenhaftpflichtversicherung zulegen, die Schäden Dritter prüft, abwehrt und letztlich befriedigt. Selbst wenn ein Architekt oder eine Fertighausfirma die Haftung vertraglich übernimmt, ist der Abschluss dieser Versicherung sinnvoll.

Im den meisten Fällen hat der Bauherr bereits ein so genanntes Bauträgerfreies Grundstück erworben, oder er kauft das Grundstück gemeinsam mit dem Haus. Im besten Falle ist Erstgenanntes ratsam, um Grunderwerbssteuer zu sparen.

Der Architekt und Bauingenieur

Wer in Eigenregie ein Haus bauen möchte, gerade  wenn es kein Haus von der Stange sein soll, wendet sich an einen freischaffenden Architekten oder Bauingenieur. Vom ersten Entwurf des Hauses bis zur kompletten Fertigstellung wird der Bau meistens komplex begleitet. Hierbei übernimmt der Architekt/Bauingenieur die einwandfreie Umsetzung aller technischen und baulichen Wünsche und achtet auf eine gesetzeskonforme Umsetzung. Als Planer und Berater ist er aber nicht nur für die Vorplanung zuständig, sondern auch um Genehmigungen einzuholen und die Ausführungsplanung zu leisten, in der er auch Aufträge an die Handwerksbetriebe vergibt. Jeweils einzelne Aufgaben sind je nach Wunsch und Geldbeutel durchführbar.

Die Schlüsselfertiganbieter des Hausbaus

Gut 75 Prozent aller Ein- oder Zweifamilienhäuser in Deutschland sind so genannte Fertighäuser, die „schlüsselfertig“ erbaut werden. Dabei sind die Möglichkeiten auch für individuelle Ideen des Bauherren heutzutage (fast) unerschöpflich. Wichtig ist, dass der Bauherr nach Auswahl des Haustyps und aller zusätzlich gewünschten Ein- und Anbauten keinen weiteren Einfluss auf den Bauablauf nehmen oder gar Anweisungen erteilen kann.

Tipp: Vertrauen ist generell das Fundament beim Hausbau. Vergleichen Sie alle Fertighausanbieter und schauen Sie Referenzobjekte genau an. Auch die Vertragswerke sollte man vor Unterschrift durch einen Rechtsanwalt oder Bauingenieur prüfen lassen.

Die Schlüsselfertiganbieter werden dabei in drei Gruppen unterteilt:

Der Bauträger / BT

Beim Bauträger verkauft das Unternehmen nicht nur das Grundstück, sondern meistens auch das Fertighaus, wobei letzteres ein Angebot sein kann. Das Haus wird zum Festpreis geplant (hier sind individuelle Wünsche vorzubringen) und das Unternehmen erstellt das Haus wie geplant. Ergo werden mit der Planung über das Einholen bis zum eigentlichen Bau alle Arbeiten übernommen.

Der Generalübernehmer / GÜ

Hier übernimmt der GÜ nur die Koordination am Bau, das heißt er vergibt die Aufträge an die Handwerksbetriebe und koordiniert den Ablauf der einzelnen Gewerke untereinander.

Der Generalunternehmer / GU

Wenn bereits ein Grundstück vorhanden ist kann ein GU beauftragt werden. Dieser übernimmt dann sämtliche Arbeiten und Leistungen bis zur Fertigstellung. Dabei ist er auch in der Lage Subunternehmen mit einzelnen Gewerken am Bau zu beteiligen, meist beim Rohbau.

Tipp: Auch wenn der GU selten verpflichtet wird Einblick in die am Bau beteiligten Subunternehmen zu geben sollten sie als Bauherr darauf drängen. Der GU sollte einen Bauleiter stellen, der während der Bauzeit gut erreichbar ist und den Bau auch konstant begleiten kann.

Und last but not least gibt es noch den Bausachverständigen. Wer also meint auf der ganz sicheren Seite sein zu wollen sollte einen Bausachverständigen beauftragen. Er prüft alle Verträge mit allen am Bau beteiligten Unternehmen und auch die laufenden Bauarbeiten. Und auch wenn der eingesetzte „Baubegleiter“ keine geschützte Berufsbezeichnung ist, kann die Zuhilfenahme einer solchen Instanz eine nachhaltig positive Wirkung zeigen, wenn doch mal etwas nicht funktioniert, wie geplant.

Tipp: Bei energetischen Sanierungen wird der Baubegleiter von den Förderbanken bezuschusst. Dies kann ein Architekt oder Bauingenieur sein, wenn er berechtigt ist einen Energieausweis nach EnEV berechnen zu können.

Bei allen Beteiligten am Bau sollte man, gerade beim ersten Mal, viele Informationen einholen, bevor man sich an ein Unternehmen bindet. Es gibt viele gute Fertighausfirmen, aber auch gute Architekten, die einem viel Arbeit abnehmen können um sicher und ruhig ans Ziel zu kommen: Das erste eigene Haus.

 

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