Logo
Hotline
Impressum

Herzlich willkommen im Musikerviertel Mahlow

Baumängel und was dabei zu beachten ist – Teil I

Die meisten Menschen bauen nur einmal im Leben und am Ende soll das Traumhaus natürlich keine Mängel aufweisen. Doch ab und an versagt auch die erfahrenste Baufirma und als privater Bauherr ist man schnell überfordert, gibt es doch Fristen für Mängelanzeigen und Vieles andere zu beachten. Nach aktuellen Umfragen haben Streitigkeiten rund um das Baurecht zugenommen und wir wollen Tipps geben, wie man sich korrekt und nachhaltig bei solchen Herausforderungen als Bauherr verhält.

Das Grundstück ist gefunden und die ersten Schritte darauf tun gut. Man ist stolz und schon bald kommt die Baufirma um das lang ersehnte Einfamilienhaus zu erbauen. Und Anfangs läuft alles nach Plan, das Richtfest wird ein voller Erfolg und kurz vor der Endabnahme ziehen sich Risse durch das Mauerwerk. Und nun ist guter Rat teuer.

Statistisches Bundesamt bestätigt zunehmende Streitigkeiten am Bau

Alleine im Jahr 2011 bestätigte das Statistische Bundesamt eine starke Zunahme von Rechtsstreitigkeiten an bundesdeutschen Gerichten zum Thema Bautätigkeiten. Insgesamt waren allein in diesem Jahr über 45.000 Zivilgerichtsverfahren diesbezüglich anhängig. Davon ausgehend, dass aufgrund der geringen Zinsen und den stetig wachsenden Mietpreisen die Bautätigkeiten zunehmen, wird diese Tendenz anhalten. Ergo ist zumindest stets Vorsicht geboten, wenn es um mögliche Baumängel geht.

Hier sei am Rande erwähnt, dass die meisten erfahrenen Baufirmen nicht nur ihren Job gut machen, sondern auch stets auf mögliche Mängel achten und den Bauherren auch während der laufenden Bauphase zu regelmäßigen Zwischenabnahmen einladen, beziehungsweise darauf hinweisen.

Tipp: Beauftragen Sie generell nur Baufirmen mit entsprechend umfangreichen und langjährigen Erfahrungen. Schauen Sie sich bereits erfolgte Bauausführungen an und suchen Sie das direkte Gespräch mit alten Kunden der betreffenden Handwerksbetriebe. Und auch wenn der Spruch alt sein mag: Vertrauen Sie auf deutsche Wertarbeit. Zwar mögen ausländische Firmen preiswerter sein, letztlich ist die Schadenersatzforderung jedoch schwerer durch zu setzen und die regionale Nähe zum Bauleiter und die stete Ansprechbarkeit sind unabdingbar wichtig.

Baumängel feststellen

Gerade der erste Schritt zur Feststellung eines Baumangels ist oft schwer für den Laien. Ein großer Riss im Mauerwerk oder undichte Rohrleitungssysteme sind auffällig, der Mangel erkennbar. Doch wurde auch die im Bauvertrag zugesicherte Wärmedämmung verbaut und die Energieverordnung eingehalten? Und nach Bau des Hauses kann man ohnehin schwer erkennen, ob die Bodenplatte korrekt abgedichtet ist?!

Tipp: eine so genannte „Unabhängige Qualitätsüberwachung“ kann ratsam sein. Diese wird von unabhängigen Fachleuten durchgeführt, wie zum Beispiel von Architekten und Gutachtern, oder vom TÜV und der Dekra. Diese Prüfung mindestens vor der letzten Bauabnahme und vor der letzten Zahlung an die Baufirma durchzuführen ist kein raus geschmissenes Geld.

Überprüfungen sollten ohnehin in regelmäßigen Abständen, je nach Baufortschritt, durchgeführt werden. Neben dem Gutachter sollten die Baufirma, oder ein Vertreter derselben und natürlich der Bauherr vor Ort sein. Dabei wird der so genannte „Bautenstand“ dokumentiert, sowie alle Mängel notiert. Der anschließend zu erstellende Bericht wird dem Bauherren und der Baufirma ausgehändigt.

Sollten Mängel festgestellt werden, müssen diese in Frist gesetzt werden und eine „Mängelanzeige“ wird an die ausführende Baufirma versendet.

Tipp: Es macht aber auch Sinn den regelmäßigen Kontakt zum Bauleiter zu suchen und die Augen aufzuhalten und die Baustelle in unregelmäßigen Abständen aufzusuchen. Eine Dokumentation, auch per Fotografien, macht ein klärendes Gespräch im Anschluss leichter.

Doch wie muss eine Mängelanzeige gestaltet sein und wie fordert man die Baufirma rechtlich unantastbar dazu auf die Baumängel zu beseitigen? Darüber wollen wir demnächst in Teil II Auskunft geben und auch die zu beachtenden Fristen benennen.

Hotline
Impressum